Eine Therapiestunde entspricht 50 Minuten. Das Honorar berechnet sich nach Zeitaufwand.
Private Krankenversicherungen, private Zusatzversicherungen und die Beihilfe (Beamte) erstatten je nach Ihrem gewählten Tarif Ihre Behandlungskosten ganz oder teilweise. Kontaktieren Sie auf jeden Fall Ihre Versicherung, um die Übernahme der Kosten zu klären. Gesetzliche Versicherungen erstatten in der Regel Heilpraktikerleistungen nicht.
Es ist möglich, Behandlungskosten, die nicht von einer Versicherung erstattet wurden, steuerlich abzusetzen. Bitte besprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater.
Sie können die Behandlungskosten nach der Behandlung in bar oder per EC-Karte bezahlen.
Wir bitten darum, Termine, die nicht eingehalten werden können, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, da wir den Termin sonst in Rechnung stellen müssen.